Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von RLT-Anlagen

in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten

Seit 20. August 2020 ist es möglich Förderung für die Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten zu beantragen. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen

Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro pro Anlage. Die Zuschüsse werden nur für stationäre und zentrale RLT-Anlagen gewährt. Die RLT-Anlage muss mindestens einen Raum, der für größere Personenansammlungen bestimmt ist (Versammlungsraum), mit einem Regelluftvolumenstrom von 1.500 m³/h oder mehr versorgen. Die Maßnahmen müssen dazu dienen, das Infektionsrisiko ausgehend von potenziell virusbeladenen Aerosolen durch unzureichende Lüftung in geschlossenen Räumen zu senken. Es dürfen ausschließlich eigens für die Maßnahmen neu erworbene Komponenten verwendet und eingebaut werden.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören nicht nur der Erwerb und Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion, sondern auch umfangreiche Umbaumaßnahmen, insbesondere:

  • Der Erwerb und der Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion (Der Erwerb von bis zu 3 vollständigen Filtersätzen ist förderfähig!),
  • Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteils durch die Umrüstung von Umluft- auf Zu-/ Abluftbetrieb,
  • Umbauten an der RLT-Anlage durch Zubau von Filterstufen oder durch Ergänzung und Optimierung der Regelungstechnik.

Nicht gefördert werden:

  • Neuanschaffung kompletter RLT-Anlagen
  • Erweiterung bestehender RLT-Anlagen um nicht infektionsschutzrelevante Komponenten oder um bislang nicht in vorhandene RLT-Anlagen eingebundene Räume
  • Maßnahmen zur Instandhaltung oder -setzung bestehender RLT-Anlagen instationäre, tragbare und mobile RLT-Anlagen
  • Eigenleistungen des Antragstellers sowie Technologien und Produkte, die vom Antragsteller selbst hergestellt werden
  • Umbauten an Gebäuden oder Gebäudeteilen, sofern sie nicht zwingend zur Umsetzung von Maßnahmen nach Nummer 5.1 der Richtlinie notwendig sind

Es freut uns sehr, dass damit eine weitere Forderung des SHK-Handwerks aus dem ZVSHK-Positionspapier "Kurs halten - Krise bewältigen" vom 28. Mai 2020, nämlich die Förderung von hygienischen Sanierungen in Schulen und anderen Gebäuden der öffentlichen Hand mit entsprechenden Programmen umgesetzt wird.

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