Mindestlohn: Erste Anzeichen für Beschäftigungsverluste

Handwerk fordert Kontrollen nur bei Unregelmäßigkeiten

Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel hat eine erste Zwischenbilanz zu den Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns gezogen. Demnach deuten die derzeit

vorliegenden Daten darauf hin, dass der Mindestlohn bereits Arbeitsplätze gekostet hat.

Laut Bundesagentur für Arbeit brach die Zahl der Minijobs seit Jahresbeginn regelrecht ein, im März waren es 160.000 weniger als im Vorjahresmonat. In Ostdeutschland, wo vor Einführung des Mindestlohns der Anteil der Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von unter 8,50 Euro deutlich höher war als in Westdeutschland, fiel der Rückgang mit 7 Prozent, entspricht 50.000 Minijobs, spürbar stärker aus als in Westdeutschland mit knapp 3 Prozent. Die Betrachtung aller Beschäftigungsformen zusammen spreche dafür, dass die Minijobs größtenteils nicht in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt oder über freie Mitarbeit (z.B. über Werkverträge) fortgeführt wurden. „Wir gehen daher davon aus, dass der Wegfall von Minijobs überwiegend gleichbedeutend ist mit einem Wegfall von Arbeitsplätzen“, so Dr. Dominik Groll vom IfW.
So sei die Zahl der Selbständigen, die seit gut drei Jahren rückläufig ist, im ersten Quartal dieses Jahres schneller zurückgegangen als zuvor. Ebenso habe die Summe aus sozialversicherungspflichtig Beschäftigen und Minijobbern in den ersten drei Monaten dieses Jahres spürbar schwächer zugelegt als zuvor, der Beschäftigungsaufbau hat seit Jahresbeginn also relativ plötzlich an Fahrt verloren. Erneut ist die Entwicklung in Ostdeutschland markanter als in Westdeutschland. „Ob Minijobs in schwarz geführte Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden, lässt sich auf Basis der zur Verfügung stehenden Statistiken naturgemäß nicht beobachten“, so Groll.

Zwar nahm die Zahl der Arbeitslosen, die im Verlauf des vergangenen Jahres bereits rückläufig war, auch in den ersten fünf Monaten dieses Jahres mit nahezu unvermindertem Tempo weiter ab. Dies stünde allerdings nicht im Widerspruch zu negativen Beschäftigungseffekten des Mindestlohns, weil ein Großteil der Minijobber bei Arbeitsplatzverlust in der Arbeitslosenstatistik nicht auftauche. Rund die Hälfte aller Minijobber seien Rentner, Studenten oder Arbeitslose, die nicht arbeitslos im Sinne der Arbeitslosenstatistik sein könnten bzw. dort schon gemeldet sind. Die andere Hälfte der Minijobber könne sich zwar theoretisch arbeitslos melden, allerdings fehle vielfach der finanzielle Anreiz, dies zu tun, da kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehe. Eine Hilfebedürftigkeit für den Bezug von Arbeitslosengeld II sei ebenfalls häufig nicht gegeben, da ein Drittel der Minijobber in Haushalten lebe, in denen der Lebensunterhalt überwiegend aus dem Einkommen anderer Haushaltsmitglieder bestritten wird und somit das Haushaltseinkommen ausreichend hoch sein dürfte.

Seitens des ZDH verwies Präsident Wollseifer, dass das Handwerk den Mindestlohn von 8,50 Euro akzeptiert. Gleichzeitig fordert es aber, dass die Umsetzung für die Betriebe praktikabel ist und die bürokratischen Belastungen nur so hoch sind, dass sie auch von kleineren Unternehmen noch bewältigt werden können.
Dies gelte insbesondere bei den Kontrollen.
„Nur Kontrollen bei Unregelmäßigkeiten sind in Ordnung, schon um die vielen korrekt arbeitenden Handwerksbetriebe zu schützen“ fordert Wollseifer.

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