ZVSHK-HGF Bramann zum GEG
Statement vom 20.11.2024:
„Das Heizungsgesetz abschaffen? Bürgerinnen und Bürger sollten sich von solchen pauschalen Wahlkampfaussagen nicht irritieren lassen.
Das Gebäudeenergiegesetz - kurz GEG - so heißt es tatsächlich, kann gar nicht abgeschafft werden. Es basiert in wesentlichen Teilen auf Europäischen Vorgaben und muss sogar im Jahr 2026 von einer künftigen Bundesregierung wieder überarbeitet werden, um weitere europäische Vorgaben aufzunehmen. Das Ziel klimaneutral im Gebäude zu werden, bleibt und die Möglichkeiten, hierbei Fördermittel zu erhalten, werden nicht besser werden, als sie jetzt sind. Zu warten macht deshalb keinen Sinn.
Davon abgesehen: Wer „Heizungsgesetz" sagt, meint wahrscheinlich nur den Paragraph 71 im GEG. Hier sind wir auch für Optimierung, unter anderem im Sinne echter Technologieoffenheit, Auflösung der nicht nachvollziehbaren Verquickung mit an anderer Stelle geregelten Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung und insgesamt einer Entschlackung der unübersichtlichen Detailvorgaben.
Das ändert aber nichts daran, am besten eine Heizungsmodernisierung jetzt anzugehen. Wer in diesem Jahr noch Fördermittel beantragt, für den sind sie reserviert. Unabhängig von einem nicht verabschiedeten Bundeshaushalt 2025.“
Lesen Sie dazu auch das Positionspapier des ZVSHK: Verunsicherung des Heizungsmodernisierungsmarktes mit Fakten begegnen